Vertragsabschluss:
Die in den Katalogen, Anleitungen und Preislisten aufgeführten Informationen sind unverbindlich und verpflichten den Verkäufer nicht. Der Verkäufer ist nur dann durch die Zusagen seiner Vertreter oder Mitarbeiter gebunden, wenn er selber diese Zusagen schriftlich bestätigt hat. Angebote gelten nur bis zum Ablauf der Angebotsgültigkeitsdauer. Außer im Falle gegenteiliger Bestimmungen beträgt die Gültigkeitsdauer des Angebots einen Monat. Zusätzliche Waren erfordern ein weiteres Angebot des Verkäufers. Beide Parteien sind erst dann durch den Kaufvertrag gebunden, wenn der Verkäufer explizit den Auftrag des Kunden bestätigt hat. Außer im Falle einer speziellen schriftlichen Vereinbarung gilt die Annahme des Angebots durch den Kunden als Bestätigung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Falls der Käufer gegenteilige Bestimmungen geltend machen möchte, hat er unserem Unternehmen innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Kenntnisnahme der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Einschreiben mit Rückschein zu senden. Die Parteien können dann ggf. über eine Vereinbarung verhandeln. Nach Ablauf der Frist von 15 Tagen, ohne dass der Käufer eine entsprechende Absicht erklärt hat, gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwiderruflich und vorbehaltslos angenommen.
Lieferbedingungen:
Die Waren werden verkauft, übernommen und abgenommen in den Werken oder Geschäften des Verkäufers, auch wenn eine Lieferung frei Haus gewährt wird. Wenn der Versand auf Wunsch des Käufers und mit Einverständnis des Verkäufers verzögert wird, werden die Waren ausschließlich auf Kosten und Risiken des Käufers eingelagert und transportiert. Diese Bestimmungen haben keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung des Käufers und gelten nicht als Novation des Kaufvertrags. Der Transport der Waren erfolgt immer auf Risiko des Käufers, unter Vorbehalt der Inanspruchnahme des Transportunternehmens. Es obliegt dem Käufer, insofern er selber der Empfänger der Lieferung ist, oder seinem Vertreter, wenn der Käufer die Waren an einen Dritten liefern lässt, den Lieferschein erst dann vorbehaltlos zu unterzeichnen, wenn er sichergestellt hat, dass die Waren fristgerecht und in gutem Zustand geliefert wurden. Bei Transportschäden oder fehlenden Teilen hat der Empfänger alle Formalitäten zur Ausübung seines Rechts vorzunehmen (insbesondere einen Vorbehalt auf dem Lieferschein und ein Einschreiben mit Rückschein an das Transportunternehmen innerhalb einer Frist von 3 Tagen). Die Wahl des Transportunternehmens durch den Verkäufer entbindet den Käufer nicht dieser Verpflichtungen. Der Versand erfolgt nach Ermessen des Verkäufers anhand eines beliebigen Transportmittels zum günstigsten Preis, es sei denn, der Kunde möchte das Transportunternehmen wählen oder die Bedingungen des Transportunternehmens vorgeben. Wenn der Kunde sein Transportunternehmen oder besondere Transportbedingungen vorgibt, ist der Verkäufer berechtigt, ihm die eventuellen zusätzlichen Transportkosten in Rechnung zu stellen.
Verpackung:
Wenn im Kaufvertrag keine genauen Vorgaben für die Verpackung angegeben sind, haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer Verpackung beruhen.
Eigentumsvorbehalt:
Der Eigentumsübergang für die verkauften Waren erfolgt nach der vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Der Käufer haftet für die Risiken einschließlich Diebstahl, Verlust und Beschädigung der Waren sowie die eventuelle von ihnen verursachten Schäden, sobald die Waren für ihn bereitgestellt werden. Der Verkäufer ist im Falle eines verzögerten Eigentumsübergangs zur Rücknahme berechtigt. Wenn der Käufer sich dem widersetzt, kann der Verkäufer sich an den Vorsitzenden des Handelsgerichts von Quimper (Frankreich) wenden, um von diesem eine entsprechende einstweilige Verfügung zu erwirken. Der Käufer hat darauf zu achten, dass die Identifizierung der Waren jederzeit möglich ist. Die gelagerten Produkte gelten als die zu zahlenden Waren.
Prüfungen und Projekte:
Sämtliche Projekte und Dokumente, die vom Verkäufer bereitgestellt werden, bleiben dessen ausschließliches Eigentum. Sie müssen ihm auf Aufforderung zurückerstattet werden. Der Verkäufer behält das volle geistige Eigentum an diesen Projekten, die ohne seine schriftliche Genehmigung weder mitgeteilt noch ausgeführt werden dürfen.
Liefermengen:
Die in Rechnung gestellten Mengen entsprechen den tatsächlichen Liefermengen. Sie können von den Bestellmengen abweichen, ohne dass der Käufer dies beanstanden könnte.
Lieferfristen:
Die vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen gelten ab dem Datum der Annahmebestätigung des Auftrags. Außer im Falle ausdrücklicher Vereinbarungen gelten diese Fristen unter Vorbehalt und sind nicht verpflichtend. Die Stornierung des Auftrags oder Konventionalstrafen aufgrund einer verzögerten Lieferung sind nicht zulässig. Auch im Falle einer formellen verkäuferseitigen Annahme von Fristen, deren Überschreitung zu einer Konventionalstrafe führen würde, kann die Ausführung der Leistung ohne Entschädigung zulasten des Verkäufers ausgesetzt oder verzögert werden, wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder wenn er dem Verkäufer nicht rechtzeitig alle von ihm bereitzustellenden Informationen übermittelt. Krieg, Streiks, Epidemien, die teilweise oder vollständige Unterbrechung der Transporte, der Mangel an Rohmaterialien, Behinderungen durch gesetzliche Bestimmungen über den Import von Lasten oder interne wirtschaftliche Vorschriften, Zwischenfälle oder Unfälle aller Art, die zur Arbeitsunterbrechun an einem oder allen Stanndorten führen, Feuer, Überschwemmungen, Maschinenausfälle, Transportprobleme, Fertigungsunfälle, defekte Rohstoffe aufgrund eines Mangels bei einem Zulieferer, alle sonstigen Unfälle und Zwischenfälle, die nicht dem Verkäufer anzulasten und unvorhersehbar sowie unabwendbar sind, und zu Fertigungsausfällen oder -verringerungen führen, gelten als höhere Gewalt und befreien unser Unternehmen von seinen Liefer- und Entschädigungsverpflichtungen. Dies umfasst generell alle Fälle höherer Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse, die von Rechts wegen die Aussetzung laufender Verträge oder deren spätere Ausführung konventionalstrafen- und entschädigungsfrei erlauben.
Preis:
Die Preise werden auf der Grundlage der wirtschaftlichen Bedingungen berechnet, die ein den Angeboten aufgeführt sind. Sie können im Rahmen der geltenden Gesetze an Schwankungen der Kosten ihrer Bestandteile angepasst werden. Es gelten die in der Rechnung aufgeführten Preise zum Tag der Bereitstellung der Waren, insbesondere wenn sie auf Tarifen oder Preislisten beruhen. Kursschwankungen berechtigen nie zur Stornierung des Auftrags. Mindestauftragswert und Frei-Haus-Lieferungen: Diese Bedingungen sind in unseren Preislisten festgelegt.
Zahlungsbedingungen:
Die Bereitstellung begründet die Rechnungsstellung. Die Waren sind mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen an den Firmensitz des Verkäufers zu zahlen, oder im Falle besonderer Vereinbarungen zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel. Wird die Rechnung zu einem früheren Zeitpunkt beglichen, gewährt der Verkäufer ein Skonto, dessen Bedingungen auf der Rechnung aufgeführt sind. Fällige, aber noch nicht bezahlte Beträge führen von Rechts wegen zur Berechnung von Zinsen und zur Inverzugsetzung zum gesetzlichen Zinssatz, zuzüglich 50 %. Diese Zinsen werden zum Monatsende getrennt berechnet. Begleicht der Käufer eine Rechnung zum Fälligkeitsdatum nicht, werden alle weitere an ihn gerichteten Rechnungen sofort fällig, auch wenn es sich um bereits in Verkehr gebrachte Wechsel handelt. Alle Verkäufe, die noch nicht vollständig ausgeführt und beglichen sind werden von Rechts wegen nach Ermessen des Verkäufers nach Inverzugsetzung storniert, wenn er darin bestätigt, die vorliegende Bestimmung anwenden zu wollen und dies keine sofortige Wirkung gezeigt hat. Der Verkäufer kann auf Kosten des Käufers die Rücknahme der Waren, deren Verkauf von Rechts wegen storniert wurde, vornehmen oder vornehmen lassen. Wird die Rücknahme verhindert, kann er sich an den Vorsitzenden des Handelsgerichts von Quimper (Frankreich) wenden, um von diesem eine entsprechende einstweilige Verfügung zu erwirken. Im Rahmen der obigen Bestimmungen werden die erhaltenen Zahlungen zuerst mit den Lieferungen verrechnet, deren Rücknahme nicht möglich war. Für eventuelle neue Lieferungen kann der Verkäufer die Barzahlung vor dem Versand fordern. Jede Änderung der Situation des Käufers, insbesondere der Verkauf oder die Einlage sein Geschäfts oder eines Teils desselben, sein Ableben, seine Arbeitsunfähigkeit, die Auflösung oder Änderung der Form, auch nach der teilweisen Ausführung der Verträge oder Aufträge, führt zur Anwendung der gleichen Bestimmungen wie derjenigen, die für nicht beglichene Rechnungen gelten. Wenn der Verkäufe entscheidet, Klage zu erheben, um seine Forderungen einzutreiben, werden Kosten in Höhe von 15 % des Preises inkl. MwSt. der Forderung berechnet, wobei sich der Mindestpauschalbetrag pro Forderung auf 300 € beläuft. Bei Zahlungsverzug wird gemäß Artikel L 441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs eine Entschädigung fällig, die dem dreifachen geltenden gesetzlichen Zinssatzes entspricht, sowie ein Pauschalbetrag von 40 € für die Deckung der Beitreibungskosten.
Gewährleistung:
Au im Falle gegenteiliger Bestimmungen werden Aufträge gemäß den ggf. bestehenden Normen und mit den üblichen Toleranzmaßen in einer handelsüblichen Qualität ausgeführt, ungeachtet der speziellen Anwendungen, für die der Käufer die Waren bestimmt. Der Empfänger hat sofort die Menge, das Gewicht, die Maße und die Qualität der Waren zu prüfen. Die Gewährleistung gilt für nicht sichtbare Material- und Verarbeitungsdefekte sowie für verdeckte Mängel. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Datum der Inbetriebnahme und höchstens 18 Monate ab dem Datum der Bereitstellung. Während dieser Gewährleistungsfrist muss eine eventuelle Reklamation per Einschreiben mit Rückschein spätestens innerhalb eines Monats nach Feststellung der Defekte oder Mängel mitgeteilt werden. Zu ihrer Gültigkeit ist eine Klage innerhalb der üblichen Frist von 2 Monaten nach der Mängelrüge zu erheben. Die Gewährleistung des Verkäufers ist höchstens auf den einfachen Ersatz zum günstigsten Versandtarif der defekten Waren beschränkt und beinhaltet keine weiteren Entschädigungen. Die ersetzen Waren bleiben Eigentum des Verkäufers. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Defekte, die von einer Lagerung, Montage oder Verwendung der Waren durch den Kunden unter anormalen oder nach den Regeln der Technik ungeeigneten Bedingungen verursacht wurden. Der Verkäufer nimmt Rücksendungen nur an, wenn er sie im Vorhinein genehmigt hat.
Prüfung und Abnahme im Werk:
Die Waren werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und gemäß den bei der Beauftragung vereinbarten Modalitäten im Werk des Verkäufers abgenommen, Die entsprechenden Kosten, insbesondere die Kosten für den Zeitaufwand und die Berichterstellung gehen zu Lasten des Käufers.
Gerichtsstand:
Für eventuelle Streitigkeiten gelten allein die französischen Gesetze. Gerichtsstand ist der Firmensitz des Unternehmens, unabhängig von den Verkaufsbedingungen und der vereinbarten Zahlungsweise, auch im Gewährleistungsfall oder bei mehreren Klägern oder Beklagten.